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"Die vom Leistungserbringer zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere:
die Bereitstellung eines Hausnotrufgerätes im hygienisch und technisch einwandfreien Zustand,
die Einweisung des Versicherten, auf dessen Wunsch auch zusammen mit weiteren an seiner Betreuung beteiligten Personen, in den Gebrauch des Hausnotrufgerätes,
die Abstimmung eines Maßnahmenplans/Ablaufplans gemäß Hilfsmittelverzeichnis mit dem Versicherten oder dessen Vertreter, in dem die im Fall einer Notsituation vorzunehmenden Maßnahmen festgelegt sind,
die Voreinstellung des Hausnotrufgerätes so, dass im Falle eines Notrufes die Hausnotrufzentrale grundsätzlich an erster Stelle und auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten spätestens an zweiter Stelle angewählt wird,
den Anschluss des Hausnotrufgerätes über das Telefonnetz beziehungsweise Internet an eine 24 Stunden kalendertäglich besetzte Hausnotrufzentrale und die Entgegennahme der Notrufe durch die Hausnotrufzentrale und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen nach dem Maßnahmenplan/Ablaufplan entsprechend der jeweiligen Situation,
die Sicherstellung der technisch einwandfreien Funktion des Hausnotrufgerätes einschließlich der Anbindung an die Hausnotrufzentrale während der Versorgungsdauer sowie das Durchführen geeigneter Kontrollen (mindestens wöchentliche geräteinduzierte Testauslösungen einschließlich Fehlerbehebung, ggf. mit Hausbesuchen).
Die Bereitstellung sowie die Funktion der Übertragungsleitung fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Leistungserbringers."
Hier können Sie unsere Leistungspakete nochmals miteinander vergleichen:
Ihr Ansprechartner
Frank Diehl
Hausnotrufbeauftragter
Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Hausnotruf, z.B. technische Möglichkeiten, Kostenübernahmeanträge sowie individuellen Lösungen…
Unser DRK-Hausnotrufservice ist seit 2020 erfolgreich präqualifiziert und erfüllt damit die Voraussetzungen nach §126 Absatz 1 Satz 2 SGB V. (Zertifikat)