Foto: D. Winter / DRKDer Kurs richtet sich ausschließlich an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer des DRK-Kreisverband Alsfeld e.V.
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet alle Personen, die im Rahmen von
mit der Zubereitung oder Ausgabe von Lebensmitteln betraut sind, an dieser Belehrung teilzunehmen.
Die Teilnahme ist Voraussetzung für den Einsatz in den genannten Bereichen.
Bei Teilnahme an der Folgebelehrung muss eine Bescheinigung für die Erstbelehrung vorliegen!
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Richtig helfen können – ein tolles Gefühl.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
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Servicezeiten: Mo-Do 8:00-16:30 Uhr| Fr 8:00-12:00 Uhr