Helferübung: Bereitschaften - Sanitätsdienst; Journalistencamp Szenario „Brandanschlag auf ein Jugendheim“Foto: D. Winter / DRK

Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • Ausbildungsinhalte (Auszug)

    • Grundlagen der Lebensmittelkunde
    • Gute Herstellungspraxis (GHP)
    • Lagerung und Umgang mit Lebensmitteln
    • Lebensmittelrechtliche Grundlagen
    • Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum
    • Eigenkontrollmaßnahmen
    • Gefahren und nachteilige Beeinflussungen von Lebensmitteln
    • Reinigung und Desinfektion
    • Krankheiten mit Bedeutung für den Lebensmittelbereich
    • Krankheitsübertragung durch Lebensmittel
    • Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote
    • Mitteilungs- und Meldepflichten
  • Weitere Informationen

    Der Kurs richtet sich ausschließlich an ehrenamtliche Helferinnen und Helfer des DRK-Kreisverband Alsfeld e.V.

    Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet alle Personen, die im Rahmen von

    • Küche und Verpflegung,
    • Zeltlagern,
    • Freizeiten oder ähnlichen Veranstaltungen

    mit der Zubereitung oder Ausgabe von Lebensmitteln betraut sind, an dieser Belehrung teilzunehmen.

    Die Teilnahme ist Voraussetzung für den Einsatz in den genannten Bereichen.

    Bei Teilnahme an der Folgebelehrung muss eine Bescheinigung für die Erstbelehrung vorliegen!

Kurse & Termine

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Noch Fragen offen?

Andreas Fischer

Ausbildungsbeauftragter

Ansprechpartner für alle Fragen rund um unsere Erste-Hilfe-Kurse, Betriebshelferausbildungen, Notfalltrainings sowie Qualifizierungen im Ehrenamt…
 

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