Satzung des DRK-Kreisverbandes Alsfeld e.V.
8. Abschnitt: Gebietsänderungen, Inkrafttreten
§ 39 Gebietsänderungen
Vereinbarungen, die die Übernahme von Teilen anderer Kreisverbände betreffen, werden vom Kreisvorstand abgeschlossen. Soweit in Vereinbarungen Zweckbindungen für übernommenes Vermögen festgelegt sind, kann die Zweckbindung nur durch einen Beschluss des Kreisvorstandes geändert werden, bei dem die Vorsitzenden der Ortsvereine und Rotkreuz-Gemeinschaften, zu deren Gunsten die Zweckbindung festgelegt ist, zustimmen müssen.
§ 40 Inkrafttreten
Mit der Eintragung dieser Satzung in das Vereinsregister erlischt die bisherige Satzung des Kreisverbandes.
Die Satzung ist am 11. Oktober 2002 in der Delegiertenversammlung beschlossen worden.
Alsfeld, den 11. Oktober 2002
Lipphardt (Kreisvorsitzender)
Belouschek (stellv. Kreisvorsitzender)


