Der Planungsstab (ehem. K-Arbeitskreis)
Der Planungsstab ist im Kreisverband das Beratungsgremium, das dem Rotkreuzbeauftragten (RKB) bei der einheitlichen Lenkung und fachgerechten Durchführung aller mit der Vorbereitung des Katastropheneinsatzes notwendigen Maßnahmen unterstützt. Der Planungsstab untersteht dem Kreisvorstand. Dies ist in der K-Vorschrift geregelt.
Sitzungen finden regelmäßig in kürzeren Zeitabständen statt. Er besteht aus folgenden ständigen Mitgliedern:
Zur Herstellung ständiger Einsatzfähigkeit des DRK-Potentials steht dem RKB in der Vorbereitungszeit ein Planungsstab zur Verfügung. Der RKB handelt im Auftrag des Kreisvorstandes. Er ist im Rahmen der Geschäftsordnung verantwortlich für die einheitliche Lenkung und fachgerechte Durchführung aller mit der Vorbereitung des Katastropheneinsatzes notwendigen Aufgaben. Für die Durchführung seiner Aufgaben erteilt ihm der Kreisvorstand die erforderlichen Vollmachten und Befugnisse.
Kreisbereitschaftsleitung
Kreisjugendrotkreuzleitung
Leitung des Kreisauskunftsbüro
Zugführer und Fachberater
Der Planungsstab kann bei Bedarf um weitere Führungs- und Fachkräfte erweitert werden.