Der BGB-Vorstand
Vorstand im Sinne des BGB sind der Kreisvorsitzende, die beiden stellvertretende Kreisvorsitzenden und der Kreisschatzmeister. Rechtsverbindliche Erklärungen des Verbandes werden von zwei Mitgliedern dieses Vorstandes unter Beidruck des Dienststempels abgegeben.
In Geldangelegenheiten soll eines dieser Mitglieder der Kreisschatzmeister sein.
Die Mitglieder werden von der Kreisversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Der aktuelle Vorstand wurde bei der Kreisversammlung am 07.10.2017 in Alsfeld Altenburg gewählt.
Er besteht aus folgenden ständigen Mitgliedern: