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Die Embleme der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung

Die Embleme der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmbondbewegung haben eine zweifache Funktion.

Zum einen dienen sie als Schutzzeichen, um Personal und Einrichtungen der Bewegung sowie der Sanitätsdienste der Streitkräfte im Falle eines bewaffneten Konflikts nach den Regeln des humanitären Völkerrechts zu schützen.

Zum anderen werden sie als Kennzeichen verwendet, um bestimmte Personen oder Gegenstände als einer Komponente der Bewegung zugehörig zu bezeichnen. Zu letzteren zählen das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften sowie die inzwischen 186 anerkannten nationalen Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften.

Durch die Genfer Abkommen von 1949 waren zunächst drei Embleme völkerrechtlich anerkannt: Das Rote Kreuz, der Rote Halbmond und der Rote Löwe mit Sonne. Das Rote Kreuz auf weißem Hintergrund wurde 1864 mit der Ersten Genfer Konvention als Schutzzeichen definiert - in schlichter Umkehrung der Schweizer Flaggenfarben.

Bereits seit 1876 wurde ein zweites Zeichen, der Rote Halbmond, durch das osmanische Reich verwendet, um die eigenen Sanitätsdienste im Krieg gegen Russland zu identifizieren. Dieses Emblem wurde - ebenso wie der Rote Löwe mit Sonne - durch die Genfer Konfention zum Schutz von Verwundeten und Kranken der Landstreitkräfte von 1929 als Schutzzeichen anerkannt.

Der Rote Löwe mit Sonne wurde nur vom Iran bis zum Jahr 1980 verwendet. Der Iran entschied sich danach für die Nutzung des Roten Halbmondes, behielt sich jedoch das Recht vor, ggf. wieder auf der Roten Löwen mit Sonne zurückgreifen zu können.

Mit der Verabschiedung des Dritten Zusaatzprotokolls zu den Genfer Abkommen im Jahre 2005 wurde der Rote Kristall als weiteres Schutzzeichen anerkannt.