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Die Genfer Rotkreuzabkommen

Aus der Gründung des Roten Kreuzes entwickelte sich das erste Genfer Rotkreuzabkommen, das die Idee von Henry Dunant zu einer sichtbaren, segenreichen Tat werden ließ.

Insgesamt gibt es bis heute vier Genfer Rotkreuzabkommen:

  • Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde (1864)
  • Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See (1899 / 1907)
  • Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen (1929)
  • Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten (1949)

Auch heute steht die Entwicklung dieses humanitären Werkes nicht still. Die Abkommen bedürfen gerade im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung der ständigen Fortentwicklung.

Durch die Beschlüsse der Diplomatischen Konferenz 1977 in Genf wurden die vier Genfer Rotkreuzabkommen von 1949 um zwei Zusatzprotokolle und 2005 um ein drittes erweitert.

Die Zusatzprotokolle zu den Genfer Rotkreuzabkommen haben zum Inhalt:

  • den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Zusatzprotokoll I)
  • den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Zusatzprotokoll II)
  • den Schutz der Helfer