Ehrenkreuz des Kreisfeuerwehrverband Vogelsbergkreis
Richtlinien über die Verleihung des
"Ehrenkreuzes" in Bronze, Silber und Gold
des Kreisfeuerwehrverbandes Vogelsbergkreis
Artikel 1
Das Ehrenkreuz des Kreisfeuerwehrverbandes Vogelsbergkreis wird verliehen
- an aktive Feuerwehrangehörige, die sich durch ihre Tätigkeit wesentliche Verdienste im Brandschutzwesen erworben haben,
- für aktive Feuerwehrangehörige, die sich besonders durch ihre Tätigkeit in der Führung und Ausbildung hervorgetan haben,
- für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr,
- die sich ganz besondere Verdienste im Feuerwehrwesen erworben oder sich für besonderen Einsatz in Brand- und Katastrophenfall ausgezeichnet haben.
Artikel 2
Die Ehrenkreuze sind von den Feuerwehren über den Gbi oder Stbi beim Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes "Vogelsbergkreis" zu beantragen. Das zu verwendende Antragsformular ist beim Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes zu erhalten.
Artikel 3
Der Antrag muss mindestens 8 Wochen vor dem Verleihungsdatum dem Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes vorliegen.
Artikel 4
Der Antrag ist kurz, aber treffend zu begründen. Die Begründung muss den Tatsachen entsprechen und erkennen lassen, dass der Vorgeschlagene der Auszeichnung würdig ist.
Artikel 5
Das "Ehrenkreuz" kann nur in der Reihenfolge Bronze, Silber, Gold verliehen werden.
Artikel 6
Die Verleihung muss in einem würdigen Rahmen erfolgen.
Diese Richtlinien treten gemäß Beschluss des Verbandsausschusses vom mit Wirkung zum 01.10.2004 in Kraft.
Kreisfeuerwehrverband Vogelsbergkreis