Sie sind hier: Über uns / Sonstige / Ehrenkreuz KFV Vogelsbergkreis / Richtlinie Ehrenkreuz KFV Vogelsbergkreis

Kontakt

DRK-Kreisverband
Alsfeld e.V.

Altenburger Str. 56 B
36304 Alsfeld

Tel: 06631 919910
Fax: 06631 919911

eMail an uns

Geschäftszeiten

Mo.-Fr. 8-12 Uhr,
Mo.-Do. 13-17 Uhr
und nach Vereinbarung

Ehrenkreuz des Kreisfeuerwehrverband Vogelsbergkreis

Richtlinien über die Verleihung des
"Ehrenkreuzes" in Bronze, Silber und Gold
des Kreisfeuerwehrverbandes Vogelsbergkreis

Artikel 1

Das Ehrenkreuz des Kreisfeuerwehrverbandes Vogelsbergkreis wird verliehen

  1. an aktive Feuerwehrangehörige, die sich durch ihre Tätigkeit wesentliche Verdienste im Brandschutzwesen erworben haben,
  2. für aktive Feuerwehrangehörige, die sich besonders durch ihre Tätigkeit in der Führung und Ausbildung hervorgetan haben,
  3. für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr,
  4. die sich ganz besondere Verdienste im Feuerwehrwesen erworben oder sich für besonderen Einsatz in Brand- und Katastrophenfall ausgezeichnet haben.

Artikel 2

Die Ehrenkreuze sind von den Feuerwehren über den Gbi oder Stbi beim Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes "Vogelsbergkreis" zu beantragen. Das zu verwendende Antragsformular ist beim Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes zu erhalten.

Artikel 3

Der Antrag muss mindestens 8 Wochen vor dem Verleihungsdatum dem Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes vorliegen.

Artikel 4

Der Antrag ist kurz, aber treffend zu begründen. Die Begründung muss den Tatsachen entsprechen und erkennen lassen, dass der Vorgeschlagene der Auszeichnung würdig ist.

Artikel 5

Das "Ehrenkreuz" kann nur in der Reihenfolge Bronze, Silber, Gold verliehen werden.

Artikel 6

Die Verleihung muss in einem würdigen Rahmen erfolgen.

Diese Richtlinien treten gemäß Beschluss des Verbandsausschusses vom         mit Wirkung zum 01.10.2004 in Kraft.

Kreisfeuerwehrverband Vogelsbergkreis