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Verdienstmedaille des Kreisverbandes Alsfeld

Stiftungsurkunde der Verdienstmedaille
des Deutschen Roten Kreuzes Kreisverband Alsfeld e.V.

Artikel 1

Durch die Verleihung der Verdienstmedaille sollen außergewöhnliche Leistungen bei Einsätzen in der Rotkreuzarbeit anerkannt und gewürdigt werden.

Die Dauer der Zugehörigkeit zum aktiven Bereich im DRK wird bei der Beurteilung berücksichtigt.

Die Tätigkeit in den Vorständen des DRK ist als aktive Arbeit zu bewerten.

Artikel 2

Ausgehend davon, dass jede außergewöhnliche Leistung nur einmal gewürdigt werden sollte, kann die Verdienstmedaille nur verliehen werden, wenn keine andere DRK-Auszeichnung für die gleiche Leistung vergeben wurde.

Um eine möglichst einheitliche Auffassung über den Begriff "außergewöhnliche Leistungen bei Einsätzen im Rotkreuz-Dienst" herbeizuführen, werden in der Anlage zur Stiftungsurkunde Beispiele angegeben.

Artikel 3

Die Verdienstmedaille wird in 3 Klassen, Bronze, Silber und Gold verliehen.

  • Mit der Klasse 1 Bronze können Aktive nach 10-jähriger Tätigkeit im Deutschen Roten Kreuz, wenn außergewöhnliche Leistungen erbracht wurden, ausgezeichnet werden.
  • Mit der Klasse 2 Silber können Aktive nach 20-jähriger Tätigkeit im Deutschen Roten Kreuz ausgezeichnet werden, wenn sie die Klasse 1 Bronze bereits besitzen und zwischen dem 11. und 20. Jahr ihrer aktiven Tätigkeit außergewöhnliche Leistungen erbracht haben.
  • Mit der Klasse 3 Gold können Führungskräfte des DRK-Kreisverbandes Alsfeld e.V., dazu gehören Bereitschaftsleiter, Leiter von Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen sowie Vorsitzende und Schatzmeister der Ortsvereine und die Mitglieder des Kreisvorstandes, wenn Sie mehr als 10 Jahre in dieser Funktion tätig waren, ausgezeichnet werden. Voraussetzung ist, daß sie bereits mit den Verdienstmedaillen in Bronze und Silber ausgezeichnet wurden.

Jeder mit der Verdienstmedaille Ausgezeichnete erhält eine Urkunde, die vom 1. Vorsitzenden unterzeichnet ist.

Artikel 4

Anträge über die Verleihung der Klasse 1 "Bronze" und 2 "Silber" können von Gemeinschaftsleitern bzw. Leitern von Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen eingereicht werden.

Anträge über die Verleihung der Klasse 3 "Gold" können vom geschäftsführenden Vorstand des DRK-Kreisverbandes Alsfeld e.V. eingereicht werden.

Über die Vergabe entscheidet der Kreisvorstand.

Artikel 5

Die Auszeichnung wird grundsätzlich in einem würdigen Rahmen des DRK-Kreisverbandes Alsfeld e.V. überreicht.

Die Ausgabe der Verdienstmedaillen wird begrenzt auf jährlich

  • 10 Stück der Klasse 1 Bronze
  •   6 Stück der Klasse 2 Silber
  •   4 Stück der Klasse 3 Gold

Artikel 6

Ersatz für abhanden gekommene Verdienstmedaillen kann nur gegen Kostenerstattung gewährt werden.

Artikel 7

Die Verdienstmedaillen werden erstmalig im Jahre 1993 verliehen.

Alsfeld, im Januar 1993

Hans-Ulrich Lipphardt (1. Vorsitzender)     Robert Belouschek (2. Vorsitzender)

Anlage

Beispiele für außergewöhnliche Leistungen in der aktiven Arbeit bei:

  • Lebensrettungen,
  • Erste Hilfe-Leistungen unter besonders gefahrvollen Bedingungen,
  • K-Einsätzen unter besonders erschwerten Bedingungen,
  • beispielhafte, außergewöhnliche Leistungen im allgemeinen Rotkreuzdienst, die über die in den Dienstordnungen festgelegten Verpflichtungen hinausgehen.

Hierzu gehören unter anderem außergewöhnliche Leistungen im:

  • Ehrenamtlichen Betreuungsdienst auf Rettungsdienstfahrzeugen anläßlich von Veranstaltungen bei mehr als 150 Tageseinsätzen mit einer Mindesteinsatzdauer von je 4 Stunden in 10 Jahren,
  • Bereich Ausbildertätigkeit: Bei mehr als 150 Lehrgängen in 10 Jahren,
  • Bereich ehrenamtliche Sozialarbeit z.B. bei der Altenbetreuung, bei der Rentnerbetreuung, bei Zugbegleitungen, bei der Kindererhloung, u.a.,
  • Spendensammlungen,
  • Mitgliederwerbung,
  • Suchdienst.

Von besonderen Ausnahmefällen abgesehen, sollten für die Begründung des Antrags Tätigkeiten aus mehreren dieser Gebiete erwähnt werden können, weil damit erst eine echte Rotkreuzarbeit bewiesen wird. Z.B. kann keinesfalls eine noch so erfolgreiche, etwa gar einmalige Spendensammlung als "außergewöhnliche Leistung" in diesem Zusammenhang anerkannt werden.

Bei der Abfassung der Begründung sollte immer bedacht werden, daß der Anwärter nicht immer den Entscheidungsträgern persönlich bekannt ist und daher nur nach dem voglegten Antrag eine Entscheidung getroffen werden kann. Außerdem gehören grundsätzlich eine Zeitraumangabe über den Einsatz und Daten in jede Begründung.