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Ehrenabzeichen des Jugendrotkreuzes

Ehrungen und Auszeichnungen im hessischen Jugendrotkreuz

Hinweis
Aus Gründen der Übersichtlichkeit und einer klaren, einfachen Darstellungsweise wurde grundsätzlich die männliche Form gewählt. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass hier stets sowohl die weibliche als auch die männliche Form gemeint ist.

1 Allgemeines

Die Landesversammlung des Jugendrotkreuz Hessen hat am 18. September 2010 die Einführung und die Inhalte der „Ehrungen und Auszeichnungen im hessischen Jugendrotkreuz“ als Erweiterung der Ordnung Jugendrotkreuz Hessen beschlossen.

Es werden drei generelle Arten der Auszeichnungen unterschieden:

  • Jahresringe
  • Ehrenabzeichen
  • Ehrenmitgliedschaft

Der Sinn und Zweck von Auszeichnungen besteht in der Anerkennung von besonderen Leistungen oder Verdiensten, aber auch der aktiven und treuen langjährigen Mitarbeit.

Sie sind sichtbarer Ausdruck eines „Dankeschöns“ des hessischen Jugendrotkreuzes für erbrachte Leistungen und Verdienste des Jugendrotkreuzes beziehungsweise des Deutschen Roten Kreuzes.
Ehrungsabzeichen und Ehrenmitgliedschaft sollen Leistungen Einzelner besonders hervorheben und anspornend auf andere wirken.
Die Verleihung von Ehrenauszeichnung und Ehrenmitgliedschaft ist deshalb richtig verstanden und angewandt auch ein Leitungsmittel, um vor allem junge Menschen zur freiwilligen Übernahme von Pflichten zu motivieren.
Im Nachfolgenden wird genau definiert, wie jeweilige Auszeichnungen verliehen werden.

Abzeichen, die auf Grund von Wettbewerbsleistungen erworben werden können, sind nicht Gegenstand, dieser Regelung, der „Ehrungen und Auszeichnungen im hessischen Jugendrotkreuz“.

2 Jahresringe

2.1 Voraussetzung

Jahresringe werden für langjährige Mitgliedschaft verliehen. Die Wertigkeit der Zeitauszeichnungen ist abhängig von der Dauer der aktiven Mitgliedschaft. Einzelheiten hierzu können aus der unten stehenden Tabelle entnommen werden.

  • 5 Jahresringe in Petrol
  • 10 Jahresringe in Petrol
  • 15 Jahresringe in Bronze
  • 20 Jahresringe in Bronze
  • 25 Jahresringe in Silber
  • 30 Jahresringe in Silber
  • 35 Jahresringe in Gold
  • 40 Jahresringe in Gold
  • 45 Jahresringe in Gold
  • 50 Jahresringe in Gold + Ehrenmitgliedschaft

2.2 Beantragung

Die Jahresringe werden von der zuständigen Leitungskraft der Ortsverbandsebene bei der Kreisleitung Jugendrotkreuz beantragt.

2.3 Verleihung

Die Verleihung der Jahresringe und deren Urkunde wird von der zuständigen Leitungskraft, im Regelfall der jeweiligen Kreisleitung des Jugendrotkreuzes durchgeführt.

2.4 Urkunde

Über jede Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die die zuständige Leitungskraft des Jugendrotkreuzes unterschreibt. Es ist die Vorlage des Landesverbandes Hessen zu verwenden.

2.5 Kosten

Die entstehenden Kosten für Urkunde und Abzeichen trägt die jeweilig beantragende Verbandsebene.

3 Ehrenabzeichen

Das Ehrenabzeichen wird verliehen in Bronze, Silber und Gold.

3.1 Voraussetzung

Das Ehrenabzeichen des Jugendrotkreuzes Hessen wird für herausragende Verdienste oder Leistungen im Einzelfall sowie für besondere, beispielhafte und außergewöhnliche Verdienste oder Leistungen, die über längere Zeit erbracht werden, verliehen. Das goldene Ehrenabzeichen wird zudem für zukunftsweisende Mitarbeit verliehen.

3.2 Beantragung

3.2.1 Ehrenabzeichen in Bronze
Das Ehrenabzeichen in Bronze wird von der zuständigen Leitungskraft der Ortsverbandsebene bei der Kreisleitung Jugendrotkreuz beantragt. Die Antragstellung erfolgt in Form einer schriftlichen Bewerbung. Es ist die Vorlage des Landesverbandes Hessen zu verwenden.

3.2.2 Ehrenabzeichen in Silber
Das Ehrenabzeichen in Silber wird von der zuständigen Leitungskraft der Kreisverbandsebene bei der Landesleitung Jugendrotkreuz Hessen beantragt.
Die Antragstellung erfolgt in Form einer schriftlichen Bewerbung, die drei Monate vorher des jeweiligen Jahres auf dem Landesverband des Jugendrotkreuz Hessen eingegangen sein muss. Es ist die Vorlage des Landesverbandes Hessen zu verwenden.

3.2.3 Ehrenabzeichen in Gold
Das Ehrenabzeichen in Gold wird von der zuständigen Leitungskraft der Kreisverbandsebene bei der Landesleitung Jugendrotkreuz Hessen beantragt.
Die Antragstellung erfolgt in Form einer schriftlichen Bewerbung, die drei Monate vorher des jeweiligen Jahres auf dem Landesverband des Jugendrotkreuz Hessen eingegangen sein muss. Es ist die Vorlage des Landesverbandes Hessen zu verwenden.

3.3 Verleihung

3.3.1 Ehrenabzeichen in Bronze
Das Ehrenabzeichen in Bronze wird von der Kreisleitung Jugendrotkreuz auf der Kreisversammlung Jugendrotkreuz verliehen. Die Landesleitung Jugendrotkreuz behält sich vor, das Ehrenabzeichen in Bronze auch direkt zu verleihen.

3.3.2 Ehrenabzeichen in Silber
Das Ehrenabzeichen in Silber wird von der Landesleitung Jugendrotkreuz Hessen auf der Landesversammlung Jugendrotkreuz Hessen verliehen.

3.3.3 Ehrenabzeichen in Gold
Das Ehrenabzeichen in Gold wird von der Landesleitung Jugendrotkreuz Hessen auf der Landesversammlung Jugendrotkreuz Hessen verliehen.

3.4 Urkunde

Über jede Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die die zuständige Leitungskraft des Jugendrotkreuzes unterschreibt. Es ist die Vorlage des Landesverbandes Hessen zu verwenden.

3.5 Kosten

Die entstehenden Kosten für Urkunde und Abzeichen trägt die jeweilige beantragende Verbandsebene.

4 Ehrenmitgliedschaft im Jugendrotkreuz Hessen

Die Ehrenmitgliedschaft im Jugendrotkreuz Hessen wird in Form einer Medaille gewürdigt.

4.1 Voraussetzungen

Die Ehrenmitgliedschaft wird neben der Zeitauszeichung von 50 Jahren auch für dauerhaft manifestierte und besonders zu hervorhebende aktive Mitarbeit oder Unterstützung des Jugendrotkreuzes an Mitglieder des Deutschen Roten Kreuz Hessen verliehen.

4.2 Beantragung

Die Beantragung einer Ehrenmitgliedschaft im Jugendrotkreuz Hessen erfolgt durch ein aktives Mitglied im Deutschen Roten Kreuz Hessen in Form einer schriftlichen Bewerbung bei der Landesleitung Jugendrotkreuz Hessen. Der Antrag muss drei Monate vorher des jeweiligen Jahres auf dem Landesverband des Jugendrotkreuz Hessen eingegangen sein. Es ist die Vorlage des Landesverbandes Hessen zu verwenden.

4.3 Verleihung

Die Ehrenmitgliedschaft im Jugendrotkreuz Hessen wird durch die Landesleitung Jugendrotkreuz auf der Landesversammlung Jugendrotkreuz verliehen.

4.4 Urkunde

Über jede Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die die zuständige Leitungskraft des Jugendrotkreuzes unterschreibt. Es ist die Vorlage des Landesverbandes Hessen zu verwenden.

4.5 Kosten

Die entstehenden Kosten für Urkunde und Medaille trägt die Landesverbandsebene des Jugendrotkreuz Hessen.