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Verdienstmedaille der Bundesrepublik Deutschland

Die Verdienstmedaille der Bundesrepublik Deutschland ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, welche die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht.

Sie wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, darüber hinaus aber auch für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland.

Besondere Verdienste können auch durch mitmenschliche Hilfe erworben werden, die unter persönlichem Einsatz geleistet wird. Verdiensten bei Tätigkeiten, die nach der Lebenserfahrung vor allem von Frauen ausgeübt werden, ist besondere Beachtung zu schenken.

Folgende unserer Mitglieder wurden bis heute damit ausgezeichnet:

  • 1984 Dr. Ludwig Walb (KV Alsfeld)
  • 1991 Manfred Hasemann (KV Alsfeld)
  • 1991 Robert Belouschek (KV Alsfeld)

Verliehen durch den Bundespräsidenten a.D.

Richard von Weizsäcker

Richard von Weizsäcker (1984 - 1994)

Die Auszeichnung verdienter Persönlichkeiten gehört von je her zu den Aufgaben des Bundespräsidenten. Orden und Ehrenzeichen werden als äußere Zeichen einer besonderen öffentlichen Ehrung verliehen...

(Quelle: www.bundespraesident.de)

Gestaltung

Die Verdienstmedaille ist rund und von goldener Farbe. Sie hat einen Durchmesser von 38 mm und trägt auf der Vorderseite die Abbildung des Ordenszeichens, die von einem Lorbeerkranz umgeben ist. Die Rückseite zeigt die fünfzeilige, ebenfalls von einem Lorbeerkranz umgebene Inschrift: „Für Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland“. Das Band ist 30 mm breit und hat einen schmalen gold-schwarz-goldenen Saum.

Bestimmungen (Auszug)

Als Erstauszeichnung werden im allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Die Verleihung der Verdienstmedaille ist an kein Mindestalter gebunden.

Für das Verdienstkreuz am Bande sollte die zu ehrende Person ein Mindestalter von 40 Jahren erreicht haben. Die Verleihung der nächsthöheren Ordensstufe erfordert neue auszeichnungswürdige Leistungen.

Alle Beliehenen erhalten eine Urkunde mit der Unterschrift des Bundespräsidenten. Die Urkunden über die Verleihung des Großkreuzes, des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband und des Großen Verdienstkreuzes mit Stern tragen das große, die über die Verleihung des Großen Verdienstkreuzes, der beiden Verdienstkreuze und der Verdienstmedaille das kleine Bundessiegel.

Verleihungsurkunde
Bandschnalle 25 mm breit
Medaille (Vorderseite)
Medaille (Rückseite)