Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Was ist das "Freiwilliges Soziale Jahr"?
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil. Weitere Infos: hier
Wer kann teilnehmen?
Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder sozialer Berufe kennen zu lernen. Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.
Welche Angebote macht Ihnen das DRK?
Das Deutsche Rote Kreuz bietet jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Bisher haben etwa 16.000 junge Menschen dieses Angebot angenommen. Pro Jahr können derzeit etwa 1.500 Einsatzplätze besetzt werden.
Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet.
Die für das DRK typischen Einsatzfelder sind
Das DRK betreut zusätzlich Einsatzstellen im Bereich anderer Träger. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst im europäischen Ausland zu leisten.
Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?
Das DRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechende Einsatzstelle zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.
Der Einsatz beginnt in der Regel am 1. September eines Jahres (Ausnahmen sind bei einigen Trägern möglich). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld. Unterkunft und Verpflegung werden gestellt bzw. erstattet. Für die Zeit des FSJ gilt eine beitragsfreie Sozialversicherung.
Weitere Auskünfte erteilen die teilnehmenden Orts- und Kreisverbände, die auch die Anmeldungen entgegen nehmen.