Sie sind hier: Kontakt / Ortsvereine / Romrod / Geschäftsordnung

Vorsitzender

Karin Span

Tel: 06636 589

Spendenkonten des DRK-Ortsverein Romrod

Sparkasse
Oberhessen

Konto 13 375 768 06
BLZ    518 500 79
IBAN  DE33 5185 0079
           1337 5768 06
BIC    HELADEF1FRI


VR-Bank
H
essenLand eG
Konto 17 158 28
BLZ    530 932 00
IBAN  DE94 5309 3200
           0001 7158 28
BIC    GENODE51ALS

Geschäftsordnung für das
Deutsche Rote Kreuzes
Kreisverband Alsfeld e.V.
Ortsvereinigung Romrod

Fassung 2010

-§ 1 Aufgabenbereich

Die Aufgaben des Vorstandes in seiner Gesamtheit sind im wesentlichen in der Satzung für die DRK-Ortsvereinigung ROMROD festgelegt. Vertretungsberechtigter Vorstand für die Ortsvereinigung sind:

  • der/die 1. Vorsitzende,
  • der/die 2. Vorsitzende,
  • der/die Schatzmeister/in, oder Stellvertreter.

Rechtsverbindliche Erklärungen der Ortsvereinigung werden von den vorgenannten Mitgliedern abgegeben.

-§ 2 Vorstandssitzungen

Vierteljährlich findet mindestens eine Vorstandssitzung statt.

-§ 3 Der/die Vorsitzende

Der/die Vorsitzende ist der Repräsentant der Ortsvereinigung und hat alle Aufgaben des Vorstandes und die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung durch durchzuführen.

Der/die Vorsitzende organisiert die Planung und die Zusammenarbeit der übrigen Vorstandsmitglieder.

Er/sie ist der Ansprechpartner für den DRK-Kreisverband und für alle anderen Organisationen und Institutionen, die Verbindung mit der Ortsvereinigung aufnehmen.

Der/die Vorsitzende überwacht die Einhaltung der Geschäftsordnung.

Er/sie bespricht die diversen Vorgänge mit den einzelnen RK-Gemeinschaften.

-§ 4 Der/die stellvertretende Vorsitzende

Der/die stellvertretende Vorsitzende vertritt den Vorsitzenden, wenn dieser an der Ausübung von Dienstgeschäften verhindert ist.

-§ 5 Der/die Schatzmeister/in

Der/die Schatzmeister/in ist für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten zuständig.

Bei rechtsgeschäftlichen Erklärungen, die die Finanzen betreffen, ist der/die Schatzmeister/in einzuschalten.

Dem/der Schatzmeister/in obliegen in Zusammenarbeit mit dem/der Vorsitzenden insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Erstellung des Haushaltsplanes aufgrund der Arbeitsplanung des Vorstandes.
  2. Mittelbeschaffungsaktionen (Sammlungen, Lotterien, Mitgliederwerbung)
  3. Am Jahresende ist von ihm/ihr in Zusammenarbeit mit dem/der Vorsitzenden eine Haushaltsrechnung zu erstellen.

-§ 6 Die Leitungskräfte der RK-Gemeinschaften

Den zum Vorstand gehörenden Leitungskräften der RK-Gemeinschaften und zwar Bereitschaftsleiterin, Bereitschaftsleiter und Leiter/in des Jugendrotkreuzes obliegen im Rahmen der Satzung folgende Aufgaben:

  1. Durchführung der ihrer Arbeitsbereiche betreffenden Vorstandsbeschlüsse.
  2. Planung, Durchführung und Überwachung von Arbeitsprogrammen, Anmeldung des Finanzbedarfs der RK-Gemeinschatten zur Aufnahme in den Haushaltsplan.
  3. Mitwirkung bei der Verwendung, die für die Arbeitsbereiche der RK-Gemeinschaften bestimmt sind.
  4. Die Aus-und Fortbildung der Mitglieder der RK-Gemeinschaften in regelmäßigen Abständen.

-§ 7 Zeichnungsbefugnis

Zeichnungsbefugnis für alle Ein-und Ausgänge besitzen folgende Personen:

  1. Der/die Vorsitzende
  2. Der/die stellvertretende Vorsitzende
  3. Der/die Schatzmeister/in
  4. Der/die stellvertretende Schatzmeister/in

-§ 8 Anfertigung von Niederschriften

Der/die Schriftführer/in fertigt von allen wichtigen Sitzungen (Vorstandssitzungen, sonstige Besprechungen) Niederschriften an.

-§ 9 Einhaltung des Dienstweges

Der Dienstweg nach oben ist grundsätzlich einzuhalten, das bedeutet:
alle Anträge und Anfragen, die an übergeordnete Institutionen, oder andere Organe gerichtet werden, sind dem oder Vorsitzenden zur Unterschrift vorzulegen.

-§ 10 Dienstreisen

Vor Antritt einer Dienstreise ist grundsätzlich eine Genehmigung einzuholen.

-§ 11 Postverkehr

Der Posteingang erfolgt grundsätzlich bei dem/der Vorsitzenden. Er/sie verteilt die Post zur Bearbeitung an die entsprechenden RK-Gemeinschaften.

-§ 12 Materialien der Ortsvereinigung

Die Ausrüstungs-, Ausbildungs-und Verbrauchsmaterialien werden zentral beschafft und im Lager der DRK-Ortsvereinigung aufbewahrt. Das gesamte Material ist in einer Lagerkartei zu erfassen. Die Beschaffung von Ausbildungs-und Ausrüstungsmaterial kann nur aufgrund eines Vorstandsbeschlusses erfolgen. Die Ausgabe von div. Materialien erfolgt durch den Zeugwart. Am 31.12. eines jeden Jahres ist eine Bestandsaufnahme (Inventur) unter Mitwirkung eines Vorstandsmitgliedes zu erstellen.

-§ 13 Finanzen

Für jedes Rechnungsjahr (Kalenderjahr) wird vom Vorstand nach vorherigem Entwurf durch den Schatzmeister ein Haushaltsplan erstellt. Eingehende Rechnungen sind auf die sachliche Richtigkeit durch den Vorsitzenden zu prüfen, bevor sie zur Zahlung angewiesen werden. Die Ablage der Buchungsbelege erfolgt einheitlich nach den vorgegebenen Richtlinien.

Die Aufbewahrungsfrist der Buchungsunterlagen beträgt 10 Jahre.

-§ 14 Gelddispositionen

Alle Gelder sind nach ihrer Fristigkeit geordnet möglichst zinsertragend anzulegen. Wobei jedoch die Forderung der ausreichenden Liquidität (Zahlungsbereitschaft) zu keinem Zeitpunkt außer Acht gelassen werden darf. Es ist ausdrücklich verboten Wechselverpflichtungen einzugehen.

-§ 15 Schlussbestimmung

Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Schriftform.

-§ 16 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung vom 02.04.1979 wurde am 26. Juli 2010 geändert.

Die neue Geschäftsordnung tritt ab 01. August 2010 in Kraft. Jedes Vorstandsmitglied erhält eine Ausfertigung.

Romrod, den 01. Aug. 2010