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Sanitätsmittel-Depots des Katastrophenschutzes
- Bevorratungssatz San-KatS (Land Hessen) -

Sanitätsmittel-Depots in Hessen
(Gesamtübersicht)

Depot im Vogelsbergkreis

Kreiskrankenhaus
Vogelsbergkreis
in Alsfeld

Schwabenröder Straße 81
36304 Alsfeld

Tel: 06631 980
Fax: 06631 981118

www.kreiskrankenhaus-alsfeld.de


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Anforderung über

Zentrale Leitstelle des Vogelsbergkreises

Tel: 06641 19222

Übersichtskarte Standorte der Sanitätsmittel-Depots des Katastrophenschutzes in Hessen (PDF)

Warum sieht ein solcher Bevorratungssatz genau so aus
und nicht anders?

Fakt ist: Wenn jeder Einzelne den Auftrag bekäme, einen Bevorratungssatz für rettungs- und sanitätsdienstliche Großeinsätze zusammenzustellen, hätte man am Ende über 50 verschiedene Listen.

Bei einem Großschadensszenario werden Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge (aus dem eigenen Bereich und aus der Umgebung), Rettungshubschrauber, aber auch Schnell-Einsatz-Gruppen und andere Einheiten des Katastrophenschutzes vor Ort sein. Alle haben auch Ausrüstung und Verbrauchsmaterial dabei, mit denen sie zum einen die ersten Patienten versorgen können und zum anderen auch eine Struktur aufbauen können, mit der eine schnellere und effizientere Versorgung gerade der schwerer Verletzten möglich wird.

Für was wird der Bevorratungssatz vorgehalten?

Diese Konzeption als „Nachfüllsatz“ für Behandlungsplätze macht gerade im Hinblick auf ein landeseinheitliches Konzept Sinn, weil die Organisation der „Erstausrüstung“ vor Ort dadurch flexibler und auf die lokalen Gegebenheiten wie Fahrzeugtypen und Standardausrüstung der Rettungsmittel und auch den Mengenbedarf an Erstmaterial hin ausgelegt werden kann.

Hier existieren in den einzelnen Rettungsdienstbereichen unterschiedliche, jeweils lokal bewährte und erprobte Konzeptionen. Auf diese regionalen eingespielten Systeme bauen dann die Bevorratungssätze mit ihren landeseinheitlichen formalen Vorgaben sinnvoll als zusätzliche Reserve auf. Diese formalen Vorgaben wurden relativ streng gefasst, weil es für erforderlich gehalten wurde.

Was beinhaltet der Bevorratungssatz?

Nachschub an Infusionsflaschen findet sich zum Beispiel in den Kisten 1-10, die identisch bestückt sind. Schmerzmittel und sonstige Notfallmedikamente finden sich immer in Kiste 21, egal, aus welchem Landkreis oder welcher kreisfreien Stadt auch immer der Satz angeliefert wird. Wenn also beispielsweise bei einem Großeinsatz im bereichseigenen Satz die Mullbinden in Kiste 15 zur Neige gehen, weiß man schon, dass man sich aus dem angelieferten Satz aus dem Nachbarkreis zuerst die „15“ herausholen lässt und alle anderen Kisten vielleicht verschlossen bleiben können. Somit bekommt die Kisten-Nummer eine herausragende Bedeutung und ist deswegen an mehreren Stellen auf der Kiste zu sehen. Von Farbkennzeichnungen haben wir bewusst Abstand genommen, weil sonst 13 verschiedene Farben nötig gewesen wären, was - von den Kosten ganz abgesehen - die Übersicht eher vermindert als erhöht haben dürfte. Die einheitliche äußere Form der Bestückung bringt es mit sich, dass man - rein rechnerisch - durch Anforderung aller hessischen Bevorratungssätze eine Verbrauchsmaterialmenge für 2.500 Verletzte verfügbar ist.

Realistisch ist aber, bei einem massiven Großeinsatz die Bevorratungssätze der Nachbarbereiche anzufordern - je nach Lage innerhalb Hessens kommt man dann auf bis zu 7 Sätze, also Material für 700 Patienten. Man geht davon aus, dass in allen Zentralen Leitstellen in Hessen Einsatzstichworte und Maßnahmen angelegt sein werden zur Alarmierung dieser Nofallsets.

Kosten?

Der Begriff „Kosten“ führt zu einem weiteren wichtigen Aspekt bei der Konzipierung des Bevorratungssatzes: Jetzt geht es um den genauen Inhalt (also z.B. die Handelsnamen der verwendeten Präparate). Hier ist trotz der eben beschriebenen formalen straffen Vorgaben wieder eine gewisse Flexibilität erforderlich, denn: Trotz aller über uns schwebenden Bedrohungen immer noch die wahrscheinlichste Variante, dass die Bevorratungssätze in den Depots verschwinden und nie gebraucht werden. Dennoch dürfen wir natürlich nicht zulassen, dass die ganzen Arznei- und Verbandmittel ungenutzt verfallen und somit alle ca. 4 Jahre wieder ca. 4.000 Euro pro Satz in die Wiederbeschaffung investiert werden müssten. Das kann man nur umgehen, wenn man dafür sorgt, dass genau diejenigen Präparate und Artikel eingelagert sind, die auch im Regelbetrieb z.B. eines Krankenhauses genutzt werden, so dass ein rechtzeitiger Austausch - also die sogenannte „Wälzung“ - möglich ist. Insofern kann es nur so sein, dass die Bestückung mit verfallsrelevanten Artikeln vor Ort stattfindet, am besten unter Einbindung eines Apothekers, der mit der Versorgung von Krankenhäusern betraut ist.

Die landesweite Vorgabe beschränkt sich auf die Wirkstoffgruppe und die Mengendefinition, nicht aber auf den Handelsnamen. Die Vor-Ort-Bestückung hat natürlich noch den weiteren Vorteil, dass der jeweils eigene Bevorratungssatz, der ja immer zuerst benutzt wird, genau die Präparate mit den Namen mit sich führt, die man vom Rettungsdienst her gewohnt ist. Dies gilt übrigens auch für Betäubungsmittel, deren sichere Verwahrung vor Ort durch organisatorische Maßnahmen sachgerecht geregelt sein muss. Auch hier müssen die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt und zwischen Apotheker, Krankenhaus und Rettungsdienstträger abgestimmt werden. Folglich sind alle möglichen Standortvarianten für ein solches Lager denkbar: Im Krankenhaus, beim Rettungsdienstträger, in der Apotheke oder auch bei einer Hilfsorganisation: Entscheidend ist die Sicherstellung der unmittelbaren Verfügbarkeit bei gleichzeitiger sachgerechter Lagerung.

Zum Thema „Wälzung“ darf allerdings der folgende Hinweis nicht fehlen: Es gibt eine Sorte von Medikamenten, deren Gebrauch auch in Krankenhäusern so selten ist, dass (hier muss man sagen, zum Glück) nicht von einer Wälzung innerhalb der Verfallsdauer ausgegangen werden kann. Gemeint sind die so genannten Antidote, Gegengifte, also Medikamente zur Behandlung spezieller und seltener Vergiftungen. Unsere arztbesetzten Rettungsmittel sind üblicherweise so ausgerüstet, dass jeweils ein bis zwei Patienten behandelt werden können. Unser Bevorratungssatz beschränkt sich hier auf die Medikamente, deren Anwendung in der „Nachfüllphase“ sinnvoll und wirklich absolut unabdingbar ist, um die Folgekosten möglichst gering zu halten.