Funktionskennzeichnung in Hessen
Feuerwehrhelm-Kennzeichnungen
Die Feuerwehrhelme der Führungskräfte, Atemschutzgeräteträgerinnen oder -träger und Sanitäterinnen oder Sanitäter der Feuerwehr sind wie folgt zu kennzeichnen:
Berufsfeuerwehr/
Brandschutzamt
Gruppenführer/-in,
Fahrzeugführer/-in
ein Streifen*
oberhalb des
Reflexstreifens
auf beiden
Helmseiten
Wehrführer/-in,
Stv. Wehrführer/-in,
Zugführer/-in
Zugführer/-in,
Wachabteilungs-
führer-/in
je ein Streifen*
oberhalb und unter-
halb des Reflex-
streifens auf beiden
Helmseiten
Leiterin/Leiter und
Stv. Leiterin/
Stv. Leiter der
Feuerwehr
Beamtin/Beamter
des gehobenen
Einsatzdienstes der
Berufsfeuerwehren,
Kreisbrandmeisterin/
Kreisbrandmeister
ein Ring*
oberhalb des
Reflexstreifens
Leiterin/Leiter und
Stv. Leiterin/ Stv.
Leiter der Feuerwehr
in Städten mit über
50.000 Einwohnern
ohne Berufsfeuerw.
Beamtin/Beamter
des höheren Einsatz-
dienstes der Berufs-
feuerwehren,
Kreisbrandinspektor/-in
und Stellvertreter/-in
je ein Ring*
oberhalb und
unterhalb des
Reflexstreifens
Atemschutz-
geräteträgerin/
Atemschutz-
geräteträger
Atemschutz-
geräteträgerin/
Atemschutz-
geräteträger
ein roter Punkt*
auf beiden
Helmseiten
oberhalb des
Reflexstreifens
Sanitäterinnen /
Sanitäter
der Feuerwehr
ein blauer Punkt*
auf beiden
Helmseiten
oberhalb des
Reflexstreifens
* Ausführung der Kennzeichnung mit reflektierender Klebefolie:
- Streifen, Länge 70 mm, Breite 10 mm, RAL 3019
- Ring, umlaufend, Breite 10 mm, RAL 3019
- Roter Punkt, Durchmesser 20 mm, RAL 3019
- Blauer Punkt, Durchmesser 20 mm, ähnlich RAL 5017
gemäß Artikel 9 Dienstgraderlass Hessen 2012