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Aufgabenkatalog der DRK-Ärzte

Landesverband Hessen (Stand 24.01.2006)

Anmerkung:

In diesem Aufgabenkatalog wird zur Vereinfachung nur die männliche Form benutzt, gemeint sind jedoch stets männliche und weibliche Personen.
Dieser Aufgabenkatalog wurde durch die DRK-Landesversammlung am 28.10.2000 beschlossen.

Das Präsidium des DRK-LV Hessen kann Schreibfehler, redaktionelle Fehler u.ä. jederzeit korrigieren und beschließen.

Aufgrund der neuen Satzung des DRK-LV Hessen, Stand 05.07.2003, eingetragen am 01.12.2003, wurden notwendige redaktionelle Änderungen durch das Präsidium des DRK-LV Hessen am 28.03.2006 beschlossen.

Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Grundsätzliches und Aufgaben

3. Wahlen und Ernennungen

4. Aus- und Fortbildung

5. Rettungsdienst und Sanitätsdienst

6. Katastrophenschutz

7. Sozialarbeit

8. Bergwacht / Jugendrotkreuz / Wasserwacht

9. Zusammenarbeit

1. Vorwort

Die am 30.10.1999 in Kraft getretene Ordnung der Bereitschaften regelt nicht mehr die Wahl der DRK-Ärzte und ihre Einbindung in die Entscheidungsgremien der Rotkreuz-Gliederungen in Hessen. Es besteht jedoch Einvernehmen darüber, dass die Ärzte für die Arbeit des Roten Kreuzes unverzichtbar sind und daher weiterhin eingebunden werden müssen (vgl. Sitzung des Präsidiums am 29.10.1999 und Landesversammlung am 30.10.1999).

In einem "Aufgabenkatalog für DRK-Ärzte" soll die Mitwirkung der Ärzte in den Entscheidungsgremien der RK-Gliederungen in Hessen geregelt werden.
Dieser "Aufgabenkatalog für DRK-Ärzte" basiert auf

  • der DRK-Satzung
  • den Ordnungen und Richtlinien der Gemeinschaften
  • der K-Vorschrift

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2. Grundsätzliches und Aufgaben

Innerhalb des DRK können Ärzte ehren-, haupt- oder nebenamtlich tätig werden. Die Tätigkeit orientiert sich an den Grundsätzen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, am Leitbild des DRK sowie an der Berufsordnung für Ärzte. Die geltenden Regelungen über eine ehren-, haupt- oder nebenamtliche Mitarbeit im DRK finden entsprechend Anwendung.

Die Mitarbeit von Ärzten in den Gliederungen und Entscheidungsgremien des DRK ist unverzichtbar unter Beachtung der jeweiligen Satzung. Ihre Tätigkeit umfasst neben der Mitarbeit in den Gremien und Gemeinschaften auf der jeweiligen Verbandsebene auch die Mitwirkung in nachgeordneten Verbänden, Organisationen und Einrichtungen. Eine Weisungsbefugnis für Ärzte besteht ausschließlich im Rahmen ihrer fachlichen Tätigkeit.

Für im DRK tätige Ärzte besteht die Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung und zum Erwerb der für bestimmte Tätigkeiten vorgeschriebenen Qualifikationen. Die Teilnahme an verbandsinternen Fortbildungen für Leitungsfunktionen ist wünschenswert.

Zur Koordinierung ärztlicher Aufgabenbereiche in den Gliederungen des DRK sollen regelmäßige Besprechungen in den ärztlichen Leitungsgremien stattfinden.

Ärztliche Entscheidungen von bundesweiter Bedeutung werden von der Ständigen Konferenz der Landesärzte unter Vorsitz des Bundesarztes oder seines Stellvertreters getroffen.

Soweit möglich, sollen Entscheidungen im allgemeinen Einvernehmen getroffen werden.

Alle DRK-Ärzte sind ehrenamtlich tätig (siehe -§ 5 (1) und (2) sowie -§ 28 (1) der Satzung des Landesverbandes und -§ 2 der Ordnung der Bereitschaften des Landesverbandes). Die DRK-Ärzte sind Mitglieder im Ausschuss Ehrenamtlicher Dienst auf der jeweiligen Verbandsebene.

Ihre Aufgaben sind insbesondere:

Vertretung der ärztlichen Belange auf der jeweiligen Verbandsebene

  • in den Gemeinschaftsleitungen
  • im Vorstand/Präsidium
  • in DRK-Versammlungen
  • in den Geschäftsfeldern des Verbandes

Grundsatzaussagen und Mitwirkung

  • bei medizinischen Fragen
  • bei Gesundheitsschutz und Gesundheitsvorsorge
  • bei Helferuntersuchungen
  • Werbung für Nachwuchs des ärztlichen Personals im Verband
  • Verantwortung für die Besetzung entsprechender Positionen mit Ärzten

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3. Wahlen und Ernennungen

Die Wahl der Landes- und Kreisverbandsärzte in Vorstände erfolgt gemäß der Satzung der jeweiligen Verbandsebene.

Laut Satzung des DRK-LV Hessen -§ 14 (2) b bestätigt die Landesversammlung die von der Landesärztetagung gewählte Landesärztin/Landesarzt und Stellvertreter.

Mitglieder der Landesärztetagung sind mindestens:

  • Landesärzte und Stellvertreter (den Vorsitz hat die Landesärztin oder der Landesarzt)
  • Landesarzt der Bergwacht
  • Arzt der Hilfszugabteilung V
  • die Regional- und Kreisverbandsärzte
  • Landesbereitschaftsleitung ohne Stellvertreter
  • die Landesleiterin der Sozialarbeit
  • der für die Ärztearbeit zuständige Teamleiter der Landesgeschäftsstelle (mit beratender Stimme)

Entsprechendes gilt für die Wahl der Regional-Ärzte und Kreisverbandsärzte, sofern die entsprechende Satzung nichts anderes regelt.

Die Wahl der Regional-Ärzte erfolgt durch die Kreisverbandsärzte ihrer Region.
Die Wahl erfolgt sinngemäß entsprechend der Ordnung der Bereitschaften, Artikel 3.3.1.

Die Ernennung der Regional- und Kreisverbandsärzte erfolgt durch die Landesärzte.

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4. Aus- und Fortbildung

Verantwortung und Mitwirkung bei allen medizinischen Fragen in der
Aus- und Fortbildung.

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5. Rettungsdienst und Sanitätsdienst

  • Ärztliche Mitwirkung in der Einsatzleitung bei Großveranstaltungen (z.B. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung)
  • Ärztliches Weisungsrecht gegenüber dem dort eingesetzten Sanitäts- und Rettungsdienst-Personal
  • Vorgaben für Arzneimittelausstattung, -bevorratung und -überwachung
  • Einbindung bei der Qualitätssicherung
  • Zusammenarbeit mit den Leitenden Notärzten und Notärzten

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6. Katastrophenschutz

Die DRK-Ärzte sind Mitglieder der DRK-Leitungsgruppe und des K-Arbeitskreises gemäß der K-Vorschrift.

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7. Sozialarbeit

Mitwirkung und Beratung bei der ehrenamtlichen Sozialarbeit

  • im Gesundheitsdienst
  • bei der Migrantenarbeit
  • bei Gesundheitsprogrammen

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8. Bergwacht / Jugendrotkreuz / Wasserwacht

Die ärztlichen Aufgaben können durch die jeweilige Ordnung dieser Gemeinschaften geregelt werden.

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9. Zusammenarbeit

Die DRK-Ärzte erfüllen ihre Aufgaben im Zusammenarbeit mit

  • Gesundheitsbehörden und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Landesärztekammer
  • Krankenkassen
  • Wohlfahrtsverbänden
  • anderen Hilfsorganisationen
  • Blutspendewesen
  • im Verbandsgebiet tätigen Ärzten

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