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Mob: 0163 8282856

geissler_juergen@
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Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen ("Zusatzführerschein" bis 4,75 t bzw. 7,5 t)

Prüfungsberechtigte Personen (Prüfer)

Sie müssen grundsätzlich folgende Kriterien erfüllen:

  • Vollendung des 30. Lebensjahres,
  • seit mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C1E bzw. BE
    (oder alte Klasse 3) sein,
  • im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein,
  • der ausbildenden Organisation oder einer anderen ausbildungsberechtigten Feuerwehr oder Organisation angehören.

Die ausbildende Organisation kann zur Prüfung die Vorlage einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister verlangen.

Bitte beachten: Die Prüferin oder der Prüfer darf mit der ausbildungsberechtigten Person nicht identisch sein!

  

Jürgen Geißler

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Fax: 06636 919033
Mob: 0163 8282856

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gemäß
HFbV - Hessische Fahrberechtigungsverordnung vom 16. Februar 2012