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DRK-Kreisverband
Alsfeld e.V.
Altenburger Str. 56 B
36304 Alsfeld
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Geschäftszeiten
Mo.-Fr. 8-12 Uhr,
Mo.-Do. 13-17 Uhr
und nach Vereinbarung
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Vordruck "Anmeldung zur Erlangung der Fahrberechtigung"
Vordruck "Anlage 4 (HFbV)"
Nur für Ausbilder:
Vordruck "Antrag zur Erlangung der Ausbilderberechtigung"
Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen ("Zusatzführerschein" bis 4,75 t bzw. 7,5 t)
Einweisungsinhalte (gemäß Anlage 1 HFbV)
Bei der Einweisung sind mindestens die nachfolgend aufgeführten Inhalte zu vermitteln:
1. Allgemeine Kenntnisse
- Abfahrtkontrolle,
- Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“,
- Einschätzen des besonderen Raumbedarfs auf Grund der Fahrzeugabmessungen,
- Beschleunigung, Bremsen und Kurvenverhalten (unter Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustands),
- Ladungssicherung,
- Vertiefte Kenntnisse der -§-§ 35 (Sonderrechte) und 38 (Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht) der Straßenverkehrs-Ordnung.
2. Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt,
- Rückwärtsfahren und Rangieren,
- Rückwärts einparken.
3. Anhängerbetrieb
- Anhänger an- und abkuppeln,
- Kennenlernen der Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers und der Bremsanlage,
- Kennenlernen der Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen.
- Bei der Einweisung zum Erwerb der großen Fahrberechtigung kommt das Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts zum Be- und Entladen hinzu.
Einweisungsumfang
Die Einweisung zum Erwerb der kleinen Fahrberechtigung besteht aus mindestens vier Einheiten zu je 45 Minuten und zum Erwerb der großen Fahrberechtigung aus mindestens acht Einheiten zu je 45 Minuten, wobei mit den Fahrzeugen dieser Gewichtsklasse mindestens die erste Einheit auf verkehrsarmen Flächen (z.B. Parkplätze von Großmärkten außerhalb der Öffnungszeiten, Werksgelände, Verkehrsübungsplätze) zu absolvieren ist.
Die praktische Einweisung darf im öffentlichen Straßenverkehr erst durchgeführt werden, nachdem sich die einweisungsberechtigte Person davon überzeugt hat, dass die einzuweisende Person das Führen eines Einweisungsfahrzeugs beherrscht.
Dokumentation
Umfang und Durchführung der Einweisung sind zu dokumentieren.
gemäß HFbV - Hessische Fahrberechtigungsverordnung vom 16. Februar 2012