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DRK-Kreisverband
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36304 Alsfeld

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Jürgen Geißler

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Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen ("Zusatzführerschein" bis 4,75 t bzw. 7,5 t)

Durchführung

Grundsätzlich ist folgendes zu beachten:

Teilnahmevoraussetzungen

Vollständige Unterlagen

1. Einsendung aller benötigter Unterlagen an den Kreisverband –¦

  • Anmeldung zur Ausbildung beim DRK-Kreisverband Alsfeld e.V.
  • Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis aus Verkehrszentralregister
  • Führungszeugnis nach -§ 30 Abs. 1 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes
  • Voraussetzung zusätzlich bei großer Fahrberechtigung!
    Nachweis über vertiefte Kenntnisse der -§-§ 35 (Sonderrechte) und 38 (Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht) der Straßenverkehrs-Ordnung 

2. Nach der Einsendung und Prüfung durch den Kreisverband erhält die
    Einzuweisende Person folgende Unterlagen durch den Kreisverband –¦

  • Bestätigung für die Vollständigkeit der Unterlagen
  • Dokumentationsbogen für die Einweisung
  • Dokumentationsbogen für die Prüfung
  • Ausbildungsabrechnung für Einweiser/Prüfer/Betriebskosten
  • Einweisungs- und Prüfungsbescheinigung (gem. Anlage 3 bzw. 4 HFbV)
  • Antrag auf Ausstellung einer Fahrberechtigung

2. Nach Erhalt aller zur Ausbildung benötigten Unterlagen ...

  • Kontaktaufnahme mit einer der einweisungsberechtigten Personen
  • Durchführung der Ausbildung
  • Dokumentation der erfolgten Einweisung

3. Nach erfolgter Einweisung ...

  • Kontaktaufnahme mit einer der prüfungsberechtigten Personen
  • Durchführung der Prüfung
  • Dokumentation der erfolgten Prüfung

4. Nach erfolgter (erfolgreicher/erfolgloser) Prüfung ...

  • Einreichung der vollständigen Unterlagen beim DRK-Kreisverband Alsfeld e.V.
    durch den Prüfer!

5. Der DRK-Kreisverband Alsfeld e.V. ...

  • prüft alle Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit und
  • reicht sie bei der zuständigen Kreisbehörde zur Erteilung der Fahrberechtigung ein

Die Fahrberechtigung wird grundsätzlich von der Kreisbehörde
durch ein amtliches Dokument erteilt!