Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen ("Zusatzführerschein" bis 4,75 t bzw. 7,5 t)
Prüfungsberechtigte Personen (Prüfer)
Sie müssen grundsätzlich folgende Kriterien erfüllen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres,
- seit mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C1E bzw. BE
(oder alte Klasse 3) sein,
- im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als drei Punkten belastet sein,
- der ausbildenden Organisation oder einer anderen ausbildungsberechtigten Feuerwehr oder Organisation angehören.
Die ausbildende Organisation kann zur Prüfung die Vorlage einer Auskunft aus dem Verkehrszentralregister verlangen.
Bitte beachten: Die Prüferin oder der Prüfer darf mit der ausbildungsberechtigten Person nicht identisch sein!



