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DRK-Kreisverband
Alsfeld e.V.

Altenburger Straße 56b
36304 Alsfeld

Tel: 06631 919910
Fax: 06631 919911

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Geschäftszeiten

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Mo.-Do. 13-17 Uhr
und nach Vereinbarung

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Ihre Ansprechpartner

Jürgen Geißler

Tel: 06636 797
Fax: 06636 919033
Mob: 0172 8282856

geissler_juergen@
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Jürgen Horn

Tel: 06636 730
Mob: 0151 17415553

horn.romrod@
t-online.de

Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen ("Zusatzführerschein" bis 4,75 t bzw. 7,5 t)

Durchführung

Grundsätzlich ist folgendes zu beachten:

Teilnahmevoraussetzungen

  • Mitgliedschaft im DRK
  • Mitwirkung im Katastrophenschutz oder ehrenamtliche Mitwirkung im Rettungsdienst
  • Mindestens 2 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (Führerscheinkopie beidseitig einreichen)
  • Nachweis aus Verkehrszentralregister nicht mehr als drei Punkte (kostenlos beantragen)
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes (Beantragung beim Einwohnermeldeamt)
  • Vertiefte Kenntnisse der §§ 35 (Sonderrechte) und 38 (Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht) der Straßenverkehrs-Ordnung (Voraussetzung zusätzlich für große Fahrberechtigung) - Nachweis erforderlich!

Vollständige Unterlagen

1. Einsendung aller benötigter Unterlagen an den Kreisverband …

  • Anmeldung zur Ausbildung beim DRK-Kreisverband Alsfeld e.V.
  • Führerscheinkopie (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis aus Verkehrszentralregister
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetzes
  • Voraussetzung zusätzlich bei großer Fahrberechtigung!
    Nachweis über vertiefte Kenntnisse der §§ 35 (Sonderrechte) und 38 (Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht) der Straßenverkehrs-Ordnung 

2. Nach der Einsendung und Prüfung durch den Kreisverband erhält die
    Einzuweisende Person folgende Unterlagen durch den Kreisverband …

  • Bestätigung für die Vollständigkeit der Unterlagen
  • Dokumentationsbogen für die Einweisung
  • Dokumentationsbogen für die Prüfung
  • Einweisungs- und Prüfungsbescheinigung (gem. Anlage 3 bzw. 4 HFbV)
  • Ausbildungsabrechnung für Einweiser/Prüfer/Betriebskosten

2. Nach Erhalt aller zur Ausbildung benötigten Unterlagen ...

  • Kontaktaufnahme mit einer der einweisungsberechtigten Personen
  • Durchführung der Ausbildung
  • Dokumentation der erfolgten Einweisung

3. Nach erfolgter Einweisung ...

  • Kontaktaufnahme mit einer der prüfungsberechtigten Personen
  • Durchführung der Prüfung
  • Dokumentation der erfolgten Prüfung

4. Nach erfolgter (erfolgreicher/erfolgloser) Prüfung ...

  • Einreichung der vollständigen Unterlagen beim DRK-Kreisverband Alsfeld e.V.
    durch den Prüfer!

5. Der DRK-Kreisverband Alsfeld e.V. ...

  • prüft alle Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit und
  • reicht sie bei der zuständigen Kreisbehörde zur Erteilung der Fahrberechtigung ein

Die Fahrberechtigung wird grundsätzlich von der Kreisbehörde
durch ein amtliches Dokument erteilt!