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DRK-Kreisverband
Alsfeld e.V.

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36304 Alsfeld

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Fax: 06631 919911

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Geschäftszeiten

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Andreas Fischer

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Ausbildungsplan
Bereitschaften

Lehrgangs-Anmeldung
für Aktive

Personalbogen für die
Sprechfunkausbildung
(erforderlich!)

Niederschrift -
Förmliche Verpflichtung
nach dem Verpflichtungsgesetz

Ausbildungsordnung
Information und Kommunikation

Sprechfunk / BOS (Lehrgang)

Der Kurs richtet sich NUR an aktive Helferinnen und Helfer des DRK-Kreisverbandes Alsfeld e.V.

Der Lehrgang bereitet Einsatzkräfte auf die Teilnahme am Einsatzstellen- und Fahrzeugfunk sowie den Einsatz in einer Führungsstelle oder Einsatzleitwagen vor.

Teilnahmevoraussetzungen

Dauer und Teilnehmerzahl

Dauer: 27 Unterrichtseinheiten (á 45 Min.)
Teilnehmerzahl (min/max): 16/22 Personen

Lehrgangsübersicht

Datum (von / bis) Anmelde-schluss Ausbildungsort Lehrg.-Nr. Verantwortlich
werden noch bekannt gegeben...

Unterrichtszeiten

Wochentags 19:30 - 22:30 Uhr;
1. Samstags 8:00 - 16:00 Uhr; 2. Samstag 8:00 - 12:30 Uhr

Gebühr

Für Aktive kostenlos!

Inhalte der Ausbildung

  • Rechtliche Aspekte des Sprechfunkverkehrs
  • Abnahme der Verschwiegenheitserklärung
  • Theorie des Sprechfunkbetriebs
  • System des BOS-Funks (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben)
  • Funkverkehrsarten (Sternverkehr, Gegensprechen)
  • Funkkanäle und Betriebsarten
  • Bedienung verschiedener Sprechfunkgeräte
  • Bedienung verschiedener Funkalarmempfänger (FAE)
  • Funkmeldestatus (FMS)
  • Funkrufnamen-Katalog des Landes Hessen
  • Sprechfunk-Übungen
  • Abschlusstest (theoretisch und praktisch)

Ausbilder/innen für diesen Lehrgang

Veit-Hans Borgman

Ausbildungsstätten (Veranstaltungsort laut Lehrgangsplan)

Sonderregelung für die Ausbildung im Sprechfunk

Seit dem 01.01.2011 gilt im Land Hessen das neue Katastrophenschutz-Konzept.

In der Anlage 3.1 unter Pkt. 5 ist die Sonderregelung für die Ausbildung im Sprechfunk beschrieben. Hier heißt es u.a., –¦trägt das Land die Kosten der Sprechfunkausbildung für das Personal des Brand- und Katastrophenschutzes (Anlage 3.1 Beilage 1).

Anlage 3.1 Beilage 1 unter Pkt. 3 - Sprechfunkausbildung - ist Allgemeines festgelegt. U.a. heißt es hier „Aus diesem Grunde hat das Land die Sprechfunkausbildung –“ wie nachstehend beschrieben –“ verbindlich für das Personal aller nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) geregelt.“

Hieraus ergibt sich, dass die Kostenregelung nur für Personal des Brand- und Katastrophenschutzes gilt. Der DRK-Landesverband führt wie bisher die Kostenregelung durch.

Folglich kann bei durchgeführten Sprechfunklehrgängen diese Kostenregelung nicht für Rettungsdienstpersonal angewendet werden.

Es ist erforderlich, im Rahmen der Sprechfunkausbildung die Personaldaten zu erfassen (Personalbogen) und den Lehrgangsunterlagen beizufügen. Eine Abrechnung ohne Personalbogen ist nicht möglich!