Kontakt
DRK-Kreisverband
Alsfeld e.V.
Altenburger Str. 56 B
36304 Alsfeld
Tel: 06631 919910
Fax: 06631 919911
Geschäftszeiten
Mo.-Fr. 8-12 Uhr,
Mo.-Do. 13-17 Uhr
und nach Vereinbarung
Noch mehr Informationen
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Personalbogen für die
Sprechfunkausbildung
(erforderlich!)
Niederschrift -
Förmliche Verpflichtung
nach dem Verpflichtungsgesetz
Ausbildungsordnung
Information und Kommunikation
Sprechfunk / BOS (Lehrgang)
Teilnahmevoraussetzungen
- abgeschlossene Grundausbildung
- förmliche Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz
Lehrgangsübersicht
Datum (von / bis) | Anmelde-schluss | Ausbildungsort | Lehrg.-Nr. | Verantwortlich |
werden noch bekannt gegeben... |
Inhalte der Ausbildung
Ausbilder/innen für diesen Lehrgang
Ausbildungsstätten (Veranstaltungsort laut Lehrgangsplan)
- 36304 Alsfeld, An der Au 7 (Katastrophenschutz-Zentrum - neben der Polizei)
- 36304 Alsfeld, Altenburger Straße 56b (DRK-Seniorenresidenz "Erlenteich")
- 35325 Mücke Nieder-Ohmen, Merlauer Straße 53 (DRK-Heim - neben Feuerwehr)
- 35325 Mücke Ruppertenrod, Hindenburgstraße 2 (Rathaus Ruppertenrod)
- 35325 Mücke Atzenhain, Ringstraße 31b (DRK-Heim)
- 36329 Romrod, Neue Straße 3 (DRK-Heim)
Sonderregelung für die Ausbildung im Sprechfunk
Seit dem 01.01.2011 gilt im Land Hessen das neue Katastrophenschutz-Konzept.
In der Anlage 3.1 unter Pkt. 5 ist die Sonderregelung für die Ausbildung im Sprechfunk beschrieben. Hier heißt es u.a., –¦trägt das Land die Kosten der Sprechfunkausbildung für das Personal des Brand- und Katastrophenschutzes (Anlage 3.1 Beilage 1).
Anlage 3.1 Beilage 1 unter Pkt. 3 - Sprechfunkausbildung - ist Allgemeines festgelegt. U.a. heißt es hier „Aus diesem Grunde hat das Land die Sprechfunkausbildung –“ wie nachstehend beschrieben –“ verbindlich für das Personal aller nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) geregelt.“
Hieraus ergibt sich, dass die Kostenregelung nur für Personal des Brand- und Katastrophenschutzes gilt. Der DRK-Landesverband führt wie bisher die Kostenregelung durch.
Folglich kann bei durchgeführten Sprechfunklehrgängen diese Kostenregelung nicht für Rettungsdienstpersonal angewendet werden.
Es ist erforderlich, im Rahmen der Sprechfunkausbildung die Personaldaten zu erfassen (Personalbogen) und den Lehrgangsunterlagen beizufügen. Eine Abrechnung ohne Personalbogen ist nicht möglich!