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Faltblatt "Wichtige Hinweise für Hausnotrufkunden"

Faltblatt "Technische Voraussetzungen"

Formular "HN-Teilnehmer-Datenblatt" zum ausfüllen

DRK-Hausnotruf steuerlich absetzbar...

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem können steuerlich in Abzug gebracht werden, so ein Urteil des Bundesfinanzhofs (VI R 18/14). Bedingung ist, dass ein solches Notrufsystem innerhalb der Wohnung die Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt. Genau das erfüllt der Hausnotruf des DRK. Er ist als haushaltsnahe Dienstleistung (i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) anerkannt.

Die Entscheidung der Bundesrichter bringt für viele - gerade im Hinblick auf die „nachgelagerte Besteuerung“ der Renten - eine Möglichkeit zur Minderung der Steuerschuld. Es empfiehlt sich, Aufwendungen für den Hausnotruf bereits in der Steuererklärung für das Jahr 2015 geltend zu machen.