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Das Rettungsfachpersonal

Notfallsanitäter/in

Notfallsanitäter ist eine Qualifikationsbezeichnung für Personen im Rettungsdienst. Während die Berufsbezeichnung in Österreich bereits seit 2002 existiert, wurde sie in Deutschland mit Wirkung zum 1. Januar 2014 eingeführt und löste dort den Rettungsassistenten als Berufsbild im Rettungsdienst ab.

Rettungsassistent/in

Der Rettungsassistent (RettAss oder RA) war in Deutschland der erste staatlich anerkannte Beruf im Rettungsdienst. Er wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2014 durch den Notfallsanitäter abgelöst, der durch das Notfallsanitätergesetz eingeführt wurde. Bis zum 31. Dezember 2014 bestand aber parallel die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Rettungsassistenten zu beginnen und diese nach altem Recht zu beenden. Die Ausbildung des bisherigen Rettungsassistenten ist bundesweit einheitlich an Berufsfachschulen geregelt und beträgt insgesamt zwei Jahre (bei der sogenannten „Insellösung“ drei Jahre).

Rettungssanitäter/in

Rettungssanitäter (RettSan bzw. RS) sind für den Rettungsdienst ausgebildete Personen. In der Ausbildung werden die Grundlagen der Notfallmedizin und Techniken der Rettung schwer verletzter oder erkrankter Personen erlernt. Der Volksmund nennt häufig jegliches nichtärztliches Rettungsfachpersonal Rettungssanitäter. Bei einer Nutzung in diesem Sinn ist der Ausdruck – genau wie die noch allgemeinere Bezeichnung „Sanitäter“ – nicht verknüpft mit der tatsächlichen Qualifikation des Helfers.