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Der Leitende Notarzt (LNA)

Anforderungen zum Erwerb der Qualifikation „Leitender Notarzt“

Beschluß der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen am 24. April 1999 (in Kraft getreten zum 01. August 1999)

  1. Nachweis einer andauernden ärztlichen Tätigkeit im Rettungsdienst seit mindestens 4 Jahren (gerechnet vom ersten Tag ab Erhalt des Fachkundenachweises "Rettungsdienst" oder einer gleichwertigen Qualifikation).

  2. Besitz des Fachkundenachweises „Rettungsdienst“ der Landesärztekammer Hessen oder einer vergleichbaren, von der Landesärztekammer Hessen anerkannten Qualifikation.

  3. Facharztanerkennung für ein Gebiet mit Tätigkeit in der Intensivmedizin oder Nachweis einer gleichwertigen klinischen Weiterbildung, d.h. mindestens 4 Jahre anrechnungsfähige Weiterbildungszeiten, davon mindestens 6 Monate intensivmedizinische Weiterbildung. (Nachweis der klinischen Weiterbildung erfolgt durch Vorlage von Zeugnissen in beglaubigter Kopie und Arbeitsverträgen in einfacher Kopie)

  4. Nachweis der Dienstpläne über die Notarztwagen-Einsätze der letzten 6 Monate in dem in Aussicht gestellten Einsatzbereich als „Leitender Notarzt“.

  5. Absolvierung eines von der Landesärztekammer Hessen durchgeführten Seminars „Leitender Notarzt“ oder Nachweis der vollständigen Teilnahme an einem von der Landesärztekammer Hessen anerkannten Seminar „Leitender Notarzt“, sofern es mit dem von der Landesärztekammer Hessen durchgeführten Seminar „Leitender Notarzt“ vergleichbar ist.

    Die Zulassung zur Teilnahme am Seminar „Leitender Notarzt“ der Akademie für ärztliche Fortbildung und Weiterbildung der Landesärztekammer Hessen erfolgt nur dann, wenn die unter 1. - 4. genannten Anforderungen erfüllt sind.

  6. Erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlußprüfung, die unmittelbar im Anschluß an das Seminar „Leitender Notarzt“ durchgeführt wird. Gegenstand der Prüfung sind die Inhalte des Seminars „Leitender Notarzt“. Die Prüfung erfolgt mit jeweils 3 - 4 Teilnehmern, dauert in der Regel 30 Minuten und wird von einer vom Präsidium berufenen Prüfungskommission durchgeführt, die sich aus dem Leiter des Seminars „Leitender Notarzt“, einer/m weiteren Dozentin/en dieses Seminars mit der Qualifikation „Leitender Notarzt“ und einem qualifizierten Vertreter der Berufsfeuerwehr zusammensetzt.

    Die Qualifikationsurkunde „Leitender Notarzt“ wird von der Landesärztekammer Hessen ausgestellt und ist für die Dauer von 3 Jahren gültig. Die Verlängerung der Gültigkeit der Qualifikationsurkunde „Leitender Notarzt“ um jeweils 3 Jahre setzt gemäß -§ 6 Abs. 5 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes die Absolvierung des entsprechenden Wiederholungsseminars der Landesärztekammer Hessen voraus.

    Vergleichbare Fortbildungsveranstaltungen anderer Ärztekammern können als Ersatz für die Teilnahme am Wiederholungsseminar angerechnet werden.