Kontakt
DRK-Kreisverband
Alsfeld e.V.
Altenburger Straße 56b
36304 Alsfeld
Tel: 06631 919910
Fax: 06631 919911
Geschäftszeiten
Mo.-Fr. 8-12 Uhr,
Mo.-Do. 13-17 Uhr
und nach Vereinbarung
Interessante Links
www.bmj.de
(Bundesministerium für Justiz)
www.verwaltungsportal.
bayern.de
(Bayerischen Staatsregierung)
www.ekd.de
(Evangelische Kirche in Deutschland - EKD)
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Was passiert eigentlich mit Ihnen, wenn Sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten selbst zu regeln?
Sie können bereits jetzt vieles regeln!
Wie das geht, lesen Sie hier:
1. Sie verfassen eine Patientenverfügung und
- entscheiden über die Anwendung lebenserhaltender Maßnahmen,
- entscheiden Sie über Organentnahme und Obduktion,
- benennen Sie die zu benachrichtigenden Personen.
2. Sie verfassen eine Vorsorgevollmacht und setzen
eine Person Ihres Vertrauens ein, die
- den Inhalt Ihrer Patientenverfügung durchsetzt,
- über Ihren Aufenthalt und Ihre Wohnung entscheidet,
- Ihr Vermögen verwaltet,
- Sie vor Behörden vertritt.
3. Sie verfassen eine Betreuungsverfügung und
- schlagen dem Gericht eine Person als Ihren Betreuer vor,
- schließen Personen als Betreuer aus,
- verpflichten den Betreuer zur Beachtung der Patientenverfügung.
Formvorschriften
Unterzeichnen Sie und ein oder zwei Zeugen die Verfügung. Der Hausarzt eignet sich gut als Zeuge und könnte mit dem Zusatz „ärztliche Aufklärung erfolgt“ unterzeichnen.
Die rechtlich sicherste Form ist die Unterzeichnung durch einen Notar, unbedingt erforderlich ist dies jedoch nicht. Empfehlenswert ist es z.B., jährlich die Patientenverfügung zu bestätigen oder zu erneuern.
Aufbewahrung
Tragen Sie einen Hinweis auf die Verfügungen bei sich, bewahren Sie sie gut zugänglich zuhause auf und informieren Sie die Personen Ihres Vertrauens.
Sie können Ihre Verfügungen und Vollmachten bei entsprechenden Registern hinterlegen. Wir empfehlen hierfür das


