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Schnell und ungehindert zum Einsatzort

Leitende Notärzte und Organisatorische Leiter Rettungsdienst dürfen künftig mit Blaulicht und Martinshorn zum Einsatz fahren - auch wenn sie dafür ihren Privatwagen nutzen. Ein entsprechender Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration regelt die Nutzung von Sondersignalanlagen an Privatfahrzeugen für den oben genannten Nutzerkreis.

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

„Ohne Sondersignal dauert es heute oft zu lange, bis der Einsatzort erreicht wird. Bei Leitenden Notärzten und den Organisatorisschen Leitern Rettungsdienst zählt aber im Falle eines Falles jede Minute“, erklärte der Hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner. In Hessen gab es im vergangenen Jahr rund 170.000 Notarzteinsätze. An insgesamt 76 Notarztstandorten versehen ca. 1.000 Notärztinnen und Notärzte ihren Dienst.

Minister Grüttner erinnerte in diesem Zusammenhang die Autofahrer an ihre Pflicht, bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen eine Rettungsgasse freizumachen. „Sorgen Sie so für freie Fahrt der Einsatzkräfte. Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben.“ Bei zwei Fahrstreifen wird die Rettungsgasse in der Mitte gebildet, bei dreispurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts danebenliegenden Fahrspur zu bilden.

Textquelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

6. Februar 2016 11:48 Uhr. Alter: 8 Jahre